Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts­bedingungen gelten für alle Bestellungen, Kaufverträge und Liefer­optionen.

Mit der Bestellung bei wohnkubinat anerkennt der Kunde die aktuell geltenden AGB als Vertrags- und Geschäftsbestandteil. wohnkubinat ist jederzeit berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzu­passen. Produktionsaufträge und Bestellungen, welche vor einer möglichen Änderung der AGB eingegangen sind, werden nach den alten  AGB bearbeitet.

Die Bestellung eines Objektes erfolgt per Mail. Kontaktperson ist Stephan Jecker.

Bei Bedarf und nach Absprache können einzelne Objekte an der Geschäftsadresse von wohnkubinat besichtigt werden.

Einzelanfertigung

Die Bestellung eines Objektes, welches auf individuellen Kundenwunsch angefertigt wird, basiert auf einem schriftlichen Kauf­vertrag. Dieser Kaufvertrag wird vor Produktions­beginn der Kundschaft von wohnkubinat als PDF zugesendet; darin sind der jeweilige Bestellungsumfang und die kundenspezifischen Ausführungen detailliert aufgeführt. Ist die Kundschaft mit dem Kauf­vertrag einverstanden, sendet sie diesen unterzeichnet an wohnkubinat zurück.

Die Produktion des gewählten Objekts startet jeweils nach Eingang des unterzeichneten Kaufvertrags bei wohnkubinat und der Zahlungsbestätigung durch die PostFinance.

Die Zahlung eines Objektes kann über das Postkonto 85-664922-0 getätigt werden.

Kleinserie

Objekte, welche in Kleinserie produziert werden, können bei wohnkubinat per Mail bestellt werden.

Nach Bestellungseingang bei wohnkubinat erhält die Kundschaft eine schriftliche Bestell­bestätigung sowie eine Zahlungs­aufforderung.

Nach Eingang der Zahlungsbestätigung durch die PostFinance wird das Objekt per Post an die gewünschte Lieferadresse gesendet. Die Versandkosten trägt der Kunde.

Die Zahlung kann über das Postkonto 85-664922-0 getätigt werden.

Die Preise können bei den einzelnen Produkt­informationen entnommen werden

Bei Einzelanfertigungen richten sich die Preise nach dem jeweiligen Produktions­aufwand und sind somit individuell im jeweiligen Kaufvertrag aufgeführt.

Hat die Produktion gestartet, wird der Kund­schaft bei einem allfälligen Rückzug der Bestellung der Produktionsaufwand voll­umfänglich verrechnet.

Die Preisangaben verstehen sich grundsätzlich in CHF.

wohnkubinat ist noch nicht mehrwertsteuer­pflichtig.

Einzelanfertigung auf Kundenwunsch

wohnkubinat bietet aus Logistikgründen bei grösseren Objekten keine Auslieferung und keinen Versand an (siehe Produkt­information Objekte).

Die Organisation sowie die Kosten des Transportes liegen vollumfänglich bei der Kundschaft. Für den Transport übernimmt wohnkubinat keine Haftung.

Der Abholungstermin erfolgt in Rücksprache mit wohnkubinat . Abholungsort ist die Geschäftsadresse von wohnkubinat .

Die Produktions- und Lieferzeit beträgt bei Einzelanfertigungen rund 6 bis 8 Wochen.

Kleinserie

Kleinere Objekte können auf Kundenwunsch per Post versendet  oder bei der Geschäfts­adresse von wohnkubinat (nach Absprache) direkt bezogen werden.

Die Lieferzeit beträgt bei Kleinserie-Objekten rund 3 bis 5 Werktage (sofern an Lager).

Lieferungen innerhalb der Schweiz und Liechtenstein erfolgen durch die Schweizer Post (A-Post).

Die Lieferkosten werden der Kundschaft verrechnet und entsprechen den aktuellen Lieferkonditionen der Schweizer Post.

Lieferungen in die EU und andere Länder erfolgen nach vorgängiger Abklärung. Die anfallenden Lieferkosten werden der Kundschaft verrechnet.

wohnkubinat gewährt bei vorproduzierten Objekten ein Widerrufs- oder Umtauschrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung. Das Produkt wird allerdings nur unbenützt, unbeschädigt (Verpackung und Inhalt) und in der Orginalverpackung zurückgenommen.

Sollte die Rücksendung nicht den obigen Kriterien entsprechen, kann wohnkubinat den Widerruf ablehnen.

Für die Rücksendung muss das Widerrufs­formular (PDF, 45 KB) vollständig ausgefüllt und zusammen mit dem Artikel an folgende Adresse gesendet werden:

wohnkubinat
Stephan Jecker
Halden 27
500 Aarau

Ausgeschlossen von der Rückgabe sind Einzelanfertigungen auf Kundenwunsch.

Die Kosten für die Rücksendung trägt die Kundschaft.

Besten Dank, dass Sie sich für eines dieser Produkte entschieden haben.

Garantieschutz

garantiert dem Erst-Endverbraucher, dass das Produkt frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern ist.

Garantielaufzeit/Garantieleistung

Sollte dennoch ein Mangel auftreten, gewährt wohnkubinat dem Erst-Endverbraucher eine Produktgarantie von 2 Jahren ab Kauf­datum. Die Garantie beschränkt sich auf mögliche Produktionsfehler (Materialfehler) des Produktes.

Die Garantie bezieht sich nur auf Produkte, die in der Schweiz gekauft und von wohnkubinat verkauft wurden. Produkte die auf anderen Wegen in den Geltungs­bereich der Garantie gelangt sind, werden von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

Tritt innerhalb der festgelegten Garantie­laufzeit ein Mangel auf, muss dieser umgehend (spätestens bis zum Ablauf der Garantiezeit) bei wohnkubinat schriftlich gemeldet werden.

wohnkubinat hat jeweils das Recht, den festgestellten Mangel zu begutachten. Eine detaillierte Beschreibung der Schadens­ursache ist der schriftlichen Schadens­meldung beizulegen.

Sollte keine Reparatur möglich sein, stellt wohnkubinat ein entsprechendes Ersatz­produkt gegen/im Austausch des beschädigten Produktes zur Verfügung.

Garantieausschluss

Die Garantie besteht nur unter der Bedingung, dass das Produkt als Funktions­einheit mit den mitgelieferten Bauteilen bestimmungsgemäss genutzt wurde. Die Garantieleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Materialverschleiss oder die Abnutzungen, welche sich im Alltags­gebrauch ergeben. Wurde der Schaden durch den Verbraucher verursacht entfällt der Garantie­anspruch vollumfänglich.

Wurden durch den Endverbraucher Veränderungen am Produkt vorgenommen, entfällt der Garantieanspruch ebenfalls.

Weitere Hinweise bei Garantiezusage: § 437, 438 und 477 BGB

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Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführte Schäden am Produkt. Eine Haftung für leichte Fahr­lässigkeit ist ausgeschlossen.

Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sind jedenfalls ausge­schlossen.

Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.