Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Bestellung bei wohnkubinat anerkennt der Kunde die aktuell geltenden AGB als Vertrags- und Geschäftsbestandteil. wohnkubinat ist jederzeit berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Produktionsaufträge und Bestellungen, welche vor einer möglichen Änderung der AGB eingegangen sind, werden nach den alten AGB bearbeitet.
Bei Bedarf und nach Absprache können einzelne Objekte an der Geschäftsadresse von wohnkubinat besichtigt werden.
Einzelanfertigung
Die Bestellung eines Objektes, welches auf individuellen Kundenwunsch angefertigt wird, basiert auf einem schriftlichen Kaufvertrag. Dieser Kaufvertrag wird vor Produktionsbeginn der Kundschaft von wohnkubinat als PDF zugesendet; darin sind der jeweilige Bestellungsumfang und die kundenspezifischen Ausführungen detailliert aufgeführt. Ist die Kundschaft mit dem Kaufvertrag einverstanden, sendet sie diesen unterzeichnet an wohnkubinat zurück.
Die Produktion des gewählten Objekts startet jeweils nach Eingang des unterzeichneten Kaufvertrags bei wohnkubinat und der Zahlungsbestätigung durch die PostFinance.
Die Zahlung eines Objektes kann über das Postkonto 85-664922-0 getätigt werden.
Kleinserie
Objekte, welche in Kleinserie produziert werden, können bei wohnkubinat per Mail bestellt werden.
Nach Bestellungseingang bei wohnkubinat erhält die Kundschaft eine schriftliche Bestellbestätigung sowie eine Zahlungsaufforderung.
Nach Eingang der Zahlungsbestätigung durch die PostFinance wird das Objekt per Post an die gewünschte Lieferadresse gesendet. Die Versandkosten trägt der Kunde.
Die Zahlung kann über das Postkonto 85-664922-0 getätigt werden.
Bei Einzelanfertigungen richten sich die Preise nach dem jeweiligen Produktionsaufwand und sind somit individuell im jeweiligen Kaufvertrag aufgeführt.
Hat die Produktion gestartet, wird der Kundschaft bei einem allfälligen Rückzug der Bestellung der Produktionsaufwand vollumfänglich verrechnet.
Die Preisangaben verstehen sich grundsätzlich in CHF.
wohnkubinat ist noch nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Einzelanfertigung auf Kundenwunsch
wohnkubinat bietet aus Logistikgründen bei grösseren Objekten keine Auslieferung und keinen Versand an (siehe Produktinformation Objekte).
Die Organisation sowie die Kosten des Transportes liegen vollumfänglich bei der Kundschaft. Für den Transport übernimmt wohnkubinat keine Haftung.
Der Abholungstermin erfolgt in Rücksprache mit wohnkubinat . Abholungsort ist die Geschäftsadresse von wohnkubinat .
Die Produktions- und Lieferzeit beträgt bei Einzelanfertigungen rund 6 bis 8 Wochen.
Kleinserie
Kleinere Objekte können auf Kundenwunsch per Post versendet oder bei der Geschäftsadresse von wohnkubinat (nach Absprache) direkt bezogen werden.
Die Lieferzeit beträgt bei Kleinserie-Objekten rund 3 bis 5 Werktage (sofern an Lager).
Die Lieferkosten werden der Kundschaft verrechnet und entsprechen den aktuellen Lieferkonditionen der Schweizer Post.
Lieferungen in die EU und andere Länder erfolgen nach vorgängiger Abklärung. Die anfallenden Lieferkosten werden der Kundschaft verrechnet.
Sollte die Rücksendung nicht den obigen Kriterien entsprechen, kann wohnkubinat den Widerruf ablehnen.
Für die Rücksendung muss das Widerrufsformular (PDF, 45 KB) vollständig ausgefüllt und zusammen mit dem Artikel an folgende Adresse gesendet werden:
wohnkubinat
Stephan Jecker
Halden 27
500 Aarau
Ausgeschlossen von der Rückgabe sind Einzelanfertigungen auf Kundenwunsch.
Die Kosten für die Rücksendung trägt die Kundschaft.
- Garantieerklärung Beistelltisch GO
- Garantieerklärung Beistelltisch SLON
- Garantieerklärung Sessel SURSELVA
- Garantieerklärung Tisch HELMUT
Besten Dank, dass Sie sich für eines dieser Produkte entschieden haben.
Garantieschutz
garantiert dem Erst-Endverbraucher, dass das Produkt frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern ist.
Garantielaufzeit/Garantieleistung
Sollte dennoch ein Mangel auftreten, gewährt wohnkubinat dem Erst-Endverbraucher eine Produktgarantie von 2 Jahren ab Kaufdatum. Die Garantie beschränkt sich auf mögliche Produktionsfehler (Materialfehler) des Produktes.
Die Garantie bezieht sich nur auf Produkte, die in der Schweiz gekauft und von wohnkubinat verkauft wurden. Produkte die auf anderen Wegen in den Geltungsbereich der Garantie gelangt sind, werden von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Tritt innerhalb der festgelegten Garantielaufzeit ein Mangel auf, muss dieser umgehend (spätestens bis zum Ablauf der Garantiezeit) bei wohnkubinat schriftlich gemeldet werden.
wohnkubinat hat jeweils das Recht, den festgestellten Mangel zu begutachten. Eine detaillierte Beschreibung der Schadensursache ist der schriftlichen Schadensmeldung beizulegen.
Sollte keine Reparatur möglich sein, stellt wohnkubinat ein entsprechendes Ersatzprodukt gegen/im Austausch des beschädigten Produktes zur Verfügung.
Garantieausschluss
Die Garantie besteht nur unter der Bedingung, dass das Produkt als Funktionseinheit mit den mitgelieferten Bauteilen bestimmungsgemäss genutzt wurde. Die Garantieleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Materialverschleiss oder die Abnutzungen, welche sich im Alltagsgebrauch ergeben. Wurde der Schaden durch den Verbraucher verursacht entfällt der Garantieanspruch vollumfänglich.
Wurden durch den Endverbraucher Veränderungen am Produkt vorgenommen, entfällt der Garantieanspruch ebenfalls.
Weitere Hinweise bei Garantiezusage: § 437, 438 und 477 BGB
- Garantieerklärung Hängeleuchte AKI
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Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführte Schäden am Produkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sind jedenfalls ausgeschlossen.
Das Verschulden des Auftragnehmers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen.